Sabbatical

Bei einem Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, handelt es sich um einen unbezahlten Sonderurlaub, den immer mehr Unternehmen als Instrument der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ihren Mitarbeitern anbieten. Der Wortursprung des Sabbatjahrs ist religiös und auf die jüdische Tora zurückzuführen. Dort existiert das göttliche Gebot des šabat (hebräisch) — zu Deutsch innehalten. In der Tora ist das Sabbatjahr das letzte Jahr in einer Reihe von sieben Jahren, nach denen Sklaven freigelassen werden und Äcker und Weinberge brachliegen sollen.

Sabbatical statt Burn-out?

Im unternehmerischen Kontext ist das Sabbatical ein langer, unbezahlter Sonderurlaub, während dem das generelle Arbeitsverhältnis weitergeführt wird. In anderen Worten: Man nimmt sich eine lange Auszeit von der Arbeit, kehrt danach aber in das gleiche Unternehmen zurück. Studien zufolge wünschen sich 90% der deutschen Arbeitnehmer ein Sabbatical. Für viele liegt der Reiz eines Sabbaticals weniger in seiner Funktion als Auszeit vom stressigen Job, sondern in der Möglichkeit, langersehnte Reisen anzutreten.

Gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical haben — mit Ausnahme von Beamten und Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst — Arbeitnehmer im Allgemeinen nicht. Üblich für die Dauer eines Sabbaticals ist ein Zeitraum zwischen einem Monat und einem Jahr. Der Arbeitnehmer muss zunächst die Zustimmung des Arbeitgebers einholen und auch die Dauer basiert auf einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gute Nachricht für Freunde der Freizeit: Da das Sabbatical nicht allgemein gesetzlich geregelt ist, sind auch mehrfache Sabbaticals grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Es kommt immer auf die individuelle Absprache an.

Neben der Option des Sabbaticals als unbezahlter Sonderurlaub stehen Arbeitnehmern in vielen Unternehmen auch weitere Möglichkeiten offen. Eine davon ist das Langzeitarbeitskonto: Eine Ansammlung von geleisteten Überstunden, die in eine längere Urlaubsperiode umgewandelt wird. Diese ist meist kürzer als ein Sabbatical, doch gleichzeitig wird in diesem Modell das Gehalt weitergezahlt und der Arbeitgeber zahlt weiterhin in Kranken- und Rentenversicherung ein.

Vielerorts kann ein Arbeitnehmer auch vor einem Sabbatical die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft von 40 Stunden leisten, sich allerdings nur das Gehalt für 30 oder 20 Wochenstunden auszahlen lassen. Die verbleibenden Wochenstunden werden erst während des Sabbaticals ausgezahlt, wodurch der Arbeitnehmer auch in der arbeitsfreien Zeit ein geringeres, aber konstantes Einkommen erhält.

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